Baden-Württemberg hat die Kinderrechte in seine Landesverfassung aufgenommen. Dadurch erhält der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei vielen relevanten Entscheidungen ein höheres Gewicht. Der Diözesan-Caritasverband Freiburg fordert deshalb: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.
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